OGH Rechtssatz RS0135383 (2Ob203/24b)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135383 Entscheidungsdatum25.03.2025 Geschäftszahl2Ob203/24b NormABGB §810 RechtssatzDie Umschichtung von Buchgeld des Erblassers auf ein Anderkonto des Gerichtskommissärs durch nach § 810 ABGB verwaltende Erben bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung. Hingegen bedarf die Veräußerung von Wertpapieren einer Genehmigung, wenn darin eine Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs liegt.Die Umschichtung von Buchgeld des Erblassers auf ein Anderkonto des Gerichtskommissärs durch nach Paragraph 810, ABGB verwaltende Erben bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung. Hingegen bedarf die Veräußerung von Wertpapieren einer Genehmigung, wenn darin eine Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs liegt.
EntscheidungstexteTE OGH 2025-03-25 2 Ob 203/24b European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135383