OGH Rechtssatz RS0135382 (12Os19/25y)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135382 Entscheidungsdatum02.04.2025 Geschäftszahl12Os19/25y NormStGB §6 Abs3 RechtssatzGrob fahrlässiges Verhalten im Sinn des § 6 Abs 3 StGB setzt zum einen ein gesteigertes Maß an Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zum anderen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts voraus. Letztere muss sich aus dem auffallend und ungewöhnlich sorgfaltswidrigen Verhalten ergeben.Grob fahrlässiges Verhalten im Sinn des Paragraph 6, Absatz 3, StGB setzt zum einen ein gesteigertes Maß an Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zum anderen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts voraus. Letztere muss sich aus dem auffallend und ungewöhnlich sorgfaltswidrigen Verhalten ergeben.
EntscheidungstexteTE OGH 2025-04-02 12 Os 19/25y European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135382