OGH Rechtssatz RS0135466 (2Ob8/25b u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135466 Entscheidungsdatum03.06.2025 Geschäftszahl2Ob8/25b; 2Ob21/25i NormABGB §789 AnerbenG §1 RechtssatzDie (hypothetische) Erbhofeigenschaft als Voraussetzung für die Bewertung eines zu Lebzeiten des Erblassers übergebenen bäuerlichen Betriebs mit dem Übernahmswert bei einer (subsidiären) Haftung des Beschenkten nach § 789 ABGB ist nach objektiven Kriterien zum Zeitpunkt des Erbanfalls zu prüfen. Auf die Erbhofqualität zum Übergabszeitpunkt (Zeitpunkt des Vermögensopfers) kommt es nicht an.Die (hypothetische) Erbhofeigenschaft als Voraussetzung für die Bewertung eines zu Lebzeiten des Erblassers übergebenen bäuerlichen Betriebs mit dem Übernahmswert bei einer (subsidiären) Haftung des Beschenkten nach Paragraph 789, ABGB ist nach objektiven Kriterien zum Zeitpunkt des Erbanfalls zu prüfen. Auf die Erbhofqualität zum Übergabszeitpunkt (Zeitpunkt des Vermögensopfers) kommt es nicht an.
EntscheidungstexteTE OGH 2025-04-29 2 Ob 8/25b TE OGH 2025-06-03 2 Ob 21/25i European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135466