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OGH Rechtssatz RS0135475 (2Ob37/25t)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135475 Entscheidungsdatum03.06.2025 Geschäftszahl2Ob37/25t NormABGB §1325 ABGB §1304 RechtssatzHaftet ein Dritter für den Verdienstentgang eines Dienstnehmers und zahlt der Dienstgeber nach den arbeitsrechtlichen Regelungen trotz Dienstunfähigkeit das Entgelt fort, so hat der Ersatzanspruch des Dienstgebers gegen den Haftpflichtigen im Fall eines wegen Mitverschuldens beschränkten Deckungsfonds Vorrang vor dem Anspruch des Dienstnehmers.

EntscheidungstexteTE OGH 2025-06-03 2 Ob 37/25t European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135475

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