OGH Rechtssatz RS0135459 (6Ob111/24b)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135459 Entscheidungsdatum04.06.2025 Geschäftszahl6Ob111/24b NormGmbHG §34 Abs1 GmbHG §40 Abs1 RechtssatzHat die GmbH nur einen Gesellschafter, erfolgt die Beschlussfassung durch Entschließung des alleinigen Gesellschafters.
EntscheidungstexteTE OGH 2025-06-04 6 Ob 111/24b Auch in diesem Fall ist die Anfertigung einer Niederschrift nach § 40 Abs 1 GmbHG kein Wirksamkeiterfordernis der Entschließung. Es genügt daher der Wille des Alleingesellschafters. Dies jedenfalls dann, wenn er sich nicht als bloßes Internum darstellt. (T1)Auch in diesem Fall ist die Anfertigung einer Niederschrift nach Paragraph 40, Absatz eins, GmbHG kein Wirksamkeiterfordernis der Entschließung. Es genügt daher der Wille des Alleingesellschafters. Dies jedenfalls dann, wenn er sich nicht als bloßes Internum darstellt. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135459