OGH Rechtssatz RS0135432 (4Ob78/25m)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135432 Entscheidungsdatum24.06.2025 Geschäftszahl4Ob78/25m NormABGB §933a ABGB §1170 RechtssatzDer Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns nach § 1170 ABGB kann auch auf die Erhebung eines schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruchs wegen bei Herstellung des Werks aufgetretener Mängel gemäß § 933a ABGB gestützt werden.Der Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns nach Paragraph 1170, ABGB kann auch auf die Erhebung eines schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruchs wegen bei Herstellung des Werks aufgetretener Mängel gemäß Paragraph 933 a, ABGB gestützt werden.
EntscheidungstexteTE OGH 2025-06-24 4 Ob 78/25m So bereits 10 Ob 71/14k (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135432