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OGH Rechtssatz RS0135511 (2Ob104/25w u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135511 Entscheidungsdatum26.02.2026 Geschäftszahl2Ob104/25w; 2Ob9/26a NormABGB § 1333 Abs 2ABGB Paragraph 1333, Absatz 2 JN § 1JN Paragraph eins RechtssatzFür die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungsangelegenheiten im Rahmen dessen gewerberechtlicher Befugnisse aufgewendete notwendige und zweckentsprechende Kosten des Geschädigten sind nach dem § 1333 Abs 2 ABGB zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Ansatz als Schadenersatzansprüche zu behandeln.Für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungsangelegenheiten im Rahmen dessen gewerberechtlicher Befugnisse aufgewendete notwendige und zweckentsprechende Kosten des Geschädigten sind nach dem Paragraph 1333, Absatz 2, ABGB zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Ansatz als Schadenersatzansprüche zu behandeln.

EntscheidungstexteTE OGH 2025-07-29 2 Ob 104/25w TE OGH 2026-02-26 2 Ob 9/26a European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135511

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