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OGH Rechtssatz RS0142696 (2Ob97/25s)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0142696 Entscheidungsdatum18.09.2025 Geschäftszahl2Ob97/25s NormABGB §153 Abs1 RechtssatzEin Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter kann schon vor Beginn der Frist des § 153 Abs 1 ABGB gestellt werden. Für die Schlüssigkeit des Antrags reicht das Vorbringen aus, die rechtlich gegebene Vaterschaft entspreche nicht den wahren (biologischen) Verhältnissen.Ein Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter kann schon vor Beginn der Frist des Paragraph 153, Absatz eins, ABGB gestellt werden. Für die Schlüssigkeit des Antrags reicht das Vorbringen aus, die rechtlich gegebene Vaterschaft entspreche nicht den wahren (biologischen) Verhältnissen.

EntscheidungstexteTE OGH 2025-09-18 2 Ob 97/25s European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142696

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