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{'item': '4Ob175/24z'}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0142703 Entscheidungsdatum25.11.2025 Geschäftszahl4Ob175/24z NormAEUV Lissabon Art267 AEUV Lissabon Art34 AEUV Lissabon Art36 AEUV Lissabon Art101 AEUV Lissab

Art 34AEUV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften wie § 4 Abs 2 ö

BPrBG 2023 und § 5 Abs 3 dBuchPrG entgegen, die (auch Online-)Händler bei einem Direktverkauf von Büchern an Letztkäufer in einem anderen Mitgliedstaat verpflichten, einen für Letztverkäufer bindenden Verkaufspreis festzusetzen und bekannt zu machen, der den vom Verleger für den Verlagsstaat empfohlenen Letztverkaufspreis (abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer und zuzüglich der im Einfuhrland anfallenden USt) nicht unterschreiten darf, sofern der Verleger nicht selbst einen Letztverkaufspreis für das Einfuhrland empfohlen hat?1. Steht Unionsrecht,

Artikel 34, AEUV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften wie Paragraph 4, Absatz 2, ö

BPrBG 2023 und Paragraph 5, Absatz 3, dBuchPrG entgegen, die (auch Online-)Händler bei einem Direktverkauf von Büchern an Letztkäufer in einem anderen Mitgliedstaat verpflichten, einen für Letztverkäufer bindenden Verkaufspreis festzusetzen und bekannt zu machen, der den vom Verleger für den Verlagsstaat empfohlenen Letztverkaufspreis (abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer und zuzüglich der im Einfuhrland anfallenden USt) nicht unterschreiten darf, sofern der Verleger nicht selbst einen Letztverkaufspreis für das Einfuhrland empfohlen hat? 2. Ist eine nationale gesetzliche Regelung zur Buchpreisbindung nach Punkt 1. mit dem Unionsrecht,

Art 4Abs 3 letzter Satz EUV und Art 101 AEUV, vereinbar?2.

Ist eine nationale gesetzliche Regelung zur Buchpreisbindung nach Punkt 1. mit dem Unionsrecht,

Artikel 4, Absatz 3, letzter Satz EUV und Artikel 101, AEUV, vereinbar?

3. Ist eine nationale Regelung, die eine Ankündigung von erlaubten Preisnachlässen gegenüber dem Letztverkaufspreis untersagt, mit dem Unionsrecht vereinbar,

mit den in Punkt 1 und 2 genannten Normen sowie Art 11 und 16 Grundrechtecharta?3. Ist eine nationale Regelung, die eine Ankündigung von erlaubten Preisnachlässen gegenüber dem Letztverkaufspreis untersagt, mit dem Unionsrecht vereinbar,

mit den in Punkt 1 und 2 genannten Normen sowie Artikel 11 und 16 Grundrechtecharta? 4. Können eine solche nationale gesetzliche Buchpreisbindung und/oder Untersagung der Ankündigung von Preisnachlässen durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses oder nach Art 36 AEUV oder Art 167 AEUV etwa vor dem Hintergrund eines Allgemeininteresses am Schutz des Kulturgutes Buch,

an der Förderung der Buchproduktion, der Titelvielfalt zu geregelten Preisen und der Vielfalt an Buchhändlern gerechtfertigt sein?4. Können eine solche nationale gesetzliche Buchpreisbindung und/oder Untersagung der Ankündigung von Preisnachlässen durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses oder nach Artikel 36, AEUV oder Artikel 167, AEUV etwa vor dem Hintergrund eines Allgemeininteresses am Schutz des Kulturgutes Buch,

an der Förderung der Buchproduktion, der Titelvielfalt zu geregelten Preisen und der Vielfalt an Buchhändlern gerechtfertigt sein? EntscheidungstexteTE OGH 2025-11-25 4 Ob 175/24z EuGH C-780/25 (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142703

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.