OGH Rechtssatz RS0143694 (2Ob162/25z)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0143694 Entscheidungsdatum20.01.2026 Geschäftszahl2Ob162/25z NormABGB §781 ABGB §788 RechtssatzEine Hinzurechnung des einem Dritten vom Erblasser eingeräumten Nutzungsrechts an einer hinzuzurechnenden (oder ohnehin in der Verlassenschaft verbliebenen) Liegenschaft findet im Hinblick auf den der Lebenszeit des Erblassers entsprechenden Zeitraum nicht statt.
EntscheidungstexteTE OGH 2026-01-20 2 Ob 162/25z European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143694