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OGH Rechtssatz RS0143697 (4Ob183/25b)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0143697 Entscheidungsdatum28.01.2026 Geschäftszahl4Ob183/25b NormZPO §60 Abs3 ZPO §62 Abs2 RechtssatzDie Sanktion der Verfahrensbeendigung zugunsten des Klägers gilt bei Anträgen auf Ergänzung der aktorischen Kaution nicht, stattdessen sieht § 62 Abs 2 letzter Satz ZPO vor, dass der Ergänzungsbeschluss vollstreckt werden kann.Die Sanktion der Verfahrensbeendigung zugunsten des Klägers gilt bei Anträgen auf Ergänzung der aktorischen Kaution nicht, stattdessen sieht Paragraph 62, Absatz 2, letzter Satz ZPO vor, dass der Ergänzungsbeschluss vollstreckt werden kann.

EntscheidungstexteTE OGH 2026-01-28 4 Ob 183/25b European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143697

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