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OGH Rechtssatz RS0143715 (2Ob15/26h)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0143715 Entscheidungsdatum26.02.2026 Geschäftszahl2Ob15/26h NormABGB § 788ABGB Paragraph 788 AnerbenG § 11AnerbenG Paragraph 11 RechtssatzWird ein Erbhof mit dem Zweck übergeben, dass die Landwirtschaft ungeteilt in der Hand des Übernehmers fortgeführt wird, ist für die Pflichtteilsbemessung der anerbenrechtliche Wohlbestehensgrundsatz maßgeblich, wenn der Übernehmer bei einer entsprechenden Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf den Erbhof (hypothetisch) als Anerbe anzusehen wäre.

EntscheidungstexteTE OGH 2026-02-26 2 Ob 15/26h European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143715

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