OGH Rechtssatz RS0143724 (2Ob115/25p)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0143724 Entscheidungsdatum26.03.2026 Geschäftszahl2Ob115/25p NormABGB §786 ABGB §781 Abs1 Z4 ABGB §781 Abs1 Z5 RechtssatzDie Privatstiftung als Geschenknehmerin hat nach § 786 Fall 3 ABGB im Hinblick auf die ihr vom Erblasser gemachten Vermögenswidmungen (§ 781 Abs 2 Z 4 ABGB) alle zur Ermittlung des Werts des gewidmeten oder sonst unentgeltlich zugewendeten Vermögens im Zeitpunkt des Vermögensopfers notwendigen Informationen zu erteilen.Die Privatstiftung als Geschenknehmerin hat nach Paragraph 786, Fall 3 ABGB im Hinblick auf die ihr vom Erblasser gemachten Vermögenswidmungen (Paragraph 781, Absatz 2, Ziffer 4, ABGB) alle zur Ermittlung des Werts des gewidmeten oder sonst unentgeltlich zugewendeten Vermögens im Zeitpunkt des Vermögensopfers notwendigen Informationen zu erteilen.
EntscheidungstexteTE OGH 2026-03-26 2 Ob 115/25p Tritt das Vermögensopfer erst mit dem Tod des Erblassers ein, ist jedenfalls Auskunft über das Vermögen der Privatstiftung zu diesem Zeitpunkt zu geben. Weiters kann in diesem Fall auch die Auskunft über unentgeltliche Zuwendungen durch Dritte erforderlich sein. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143724