OGH Rechtssatz RS0143688 (18ONc1/26f)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0143688 Entscheidungsdatum07.04.2026 Geschäftszahl18ONc1/26f NormZPO §587 Abs3 ZPO §587 Abs5 AußStrG 2005 §78 RechtssatzEine Einschränkung des Antrags auf Kosten ist auch bei einem Antrag auf Schiedsrichterbestellung im Außerstreitverfahren zulässig. Für den Kostenzuspruch ist darauf abzustellen, ob der Grund für die Einschränkung einem Obsiegen oder Submittieren gleichkommt. Von einem Obsiegen ist auszugehen, wenn der Anspruch während des Verfahrens aufgrund eines Umstands untergeht, der nicht der Sphäre des Anspruchsberechtigten zugeordnet werden kann, insbesondere die Erledigung in der Hauptsache durch eine Disposition des Gegners, beispielsweise Erfüllung.
EntscheidungstexteTE OGH 2026-04-07 18 ONc 1/26f So bereits 18 ONc 3/18p [Pkt 2.2] (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143688