1763/57
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum16.10.1959 Geschäftszahl1763/57 RechtssatzHat jemand als "Kommanditist" eine Einlage geleistet und diese verbraucht, wird aber die Eintragung der Kommanditgesellschaft zum Handelsregister vom Handelsgerichte abgelehnt, dann haftet der "Kommanditist" auch für Umsatzsteuerschulden, die nach Versagung der Eintragung entstanden sind, gemäß § 1203 ABGB unbeschränkt.Hat jemand als "Kommanditist" eine Einlage geleistet und diese verbraucht, wird aber die Eintragung der Kommanditgesellschaft zum Handelsregister vom Handelsgerichte abgelehnt, dann haftet der "Kommanditist" auch für Umsatzsteuerschulden, die nach Versagung der Eintragung entstanden sind, gemäß Paragraph 1203, ABGB unbeschränkt.
European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:1959:1957001763.X01