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Europaius

0187/66

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum02.06.1966 Geschäftszahl0187/66 RechtssatzIn einem Verfahren über den nach § 409 ABGB erhobenen Anspruch auf Entschädigung aus öffentlichem Wassergut kommt dem Bund als zu verpflichtendem Grundeigentümer Parteistellung zu.In einem Verfahren über den nach Paragraph 409, ABGB erhobenen Anspruch auf Entschädigung aus öffentlichem Wassergut kommt dem Bund als zu verpflichtendem Grundeigentümer Parteistellung zu.

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