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Europaius

0423/69

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum20.10.1970 Geschäftszahl0423/69 RechtssatzDie Erbregel des § 757 ABGB bewirkt für sich allein noch nicht das Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Erben.Die Erbregel des Paragraph 757, ABGB bewirkt für sich allein noch nicht das Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Erben. * E 20.10.1970, 423/69 #1 Beachtey6787;

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