2017/76
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum10.05.1977 Geschäftszahl2017/76 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie VwGH Erkenntnis 1967/01/12 0939/66 1 StammrechtssatzDie Schenkungssteuerpflicht entsteht im Falle der Schenkung einer Liegenschaft mit deren Übergabe und Übernahme in den Besitz des Geschenknehmers. Gesetzlich erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen sind Rechtsbedingungen. Die Erteilung dieser Genehmigungen oder Zustimmungen macht die Verträge RÜCKWIRKEND gültig. Es handelt sich hier um einen Schenkungsvertrag zwischen Brautleuten, wobei die pflegschaftsbehördliche und grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist. * E 12.1.1967, 0939/66 #1 VwSlg 3550 F/1967;
BeachteBesprechung in:
DORAZIL: Kommentar zum Erschafts- und SchenkungssteuerG, 2.Aufl S 105; SCHEY-KLANG: Kommentar zum ABGB, 2.Aufl Erläuterungen zu § 314 ABGB, § 315 ABGB, S 83;;DORAZIL: Kommentar zum Erschafts- und SchenkungssteuerG, 2.Aufl S 105; SCHEY-KLANG: Kommentar zum ABGB, 2.Aufl Erläuterungen zu Paragraph 314, ABGB, Paragraph 315, ABGB, S 83;;