Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

2017/76

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum10.05.1977 Geschäftszahl2017/76 RechtssatzEin Kostenbegehren des Inhaltes, die bel Beh "in den Ersatz der Kosten zu verfällen, lässt zwar noch hinreichend deutlich die Geltendmachung des Schriftsatzaufwandes erkennen, wird aber bezüglich den Stempelgebühren und Barauslagen der im § 59 Abs 2 VwGG 1965 vorgesehenen Antrags- und Begründungspflicht nicht mehr gerecht.Ein Kostenbegehren des Inhaltes, die bel Beh "in den Ersatz der Kosten zu verfällen, lässt zwar noch hinreichend deutlich die Geltendmachung des Schriftsatzaufwandes erkennen, wird aber bezüglich den Stempelgebühren und Barauslagen der im Paragraph 59, Absatz 2, VwGG 1965 vorgesehenen Antrags- und Begründungspflicht nicht mehr gerecht.

BeachteBesprechung in:

DORAZIL: Kommentar zum Erschafts- und SchenkungssteuerG, 2.Aufl S 105; SCHEY-KLANG: Kommentar zum ABGB, 2.Aufl Erläuterungen zu § 314 ABGB, § 315 ABGB, S 83;;DORAZIL: Kommentar zum Erschafts- und SchenkungssteuerG, 2.Aufl S 105; SCHEY-KLANG: Kommentar zum ABGB, 2.Aufl Erläuterungen zu Paragraph 314, ABGB, Paragraph 315, ABGB, S 83;;

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.