Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

2751/76

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum14.11.1978 Geschäftszahl2751/76 BeachteVorgeschichte:

2311/71 E 15.06.1972 VwSlg 4404 F/1972;

RechtssatzDer VwGH hält an der Auffassung fest, daß der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfalll nur dann verwirklicht ist, wenn der Vermögensanfall auf einem Erbrecht, sohin auf einem der Berufungsgründe des § 533 ABGB, beruht. Daher kann weder ein Erbschaftskauf noch eine Erbschaftsschenkung dem Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall zugeordnet werden (Hinweis E VS 2.7.1992, 90/16/0167).Der VwGH hält an der Auffassung fest, daß der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfalll nur dann verwirklicht ist, wenn der Vermögensanfall auf einem Erbrecht, sohin auf einem der Berufungsgründe des Paragraph 533, ABGB, beruht. Daher kann weder ein Erbschaftskauf noch eine Erbschaftsschenkung dem Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall zugeordnet werden (Hinweis E VS 2.7.1992, 90/16/0167).

European Case Law IdentifierECLI:AT:VWGH:1978:1976002751.X01

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.