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Europaius

0188/78

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum18.09.1979 Geschäftszahl0188/78 RechtssatzFür den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung, die sich auf eine Verletzung des Benachteilungsverbotes nach § 37 ArbVG stützt, und für damit untrennbar verbundene Anträge ist das Einigungsamt NICHT zur Sachentscheidung zuständig.Für den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung, die sich auf eine Verletzung des Benachteilungsverbotes nach Paragraph 37, ArbVG stützt, und für damit untrennbar verbundene Anträge ist das Einigungsamt NICHT zur Sachentscheidung zuständig.

BeachteBesprechung in:

DRdA 1980/1, S 54, Nr 22.1;

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