1484/78
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum27.06.1979 Geschäftszahl1484/78 RechtssatzDurch den Gerichtsgebrauch, Erklärungen etwa wie : "KV ... übernimmt die persönliche Haftung für die Anreisegebühren des Zeugen" zu protokollieren, können die Wirkungen einer Erklärung nach § 328 Abs 4 ZPO nicht herbeigeführt werden.Durch den Gerichtsgebrauch, Erklärungen etwa wie : "KV ... übernimmt die persönliche Haftung für die Anreisegebühren des Zeugen" zu protokollieren, können die Wirkungen einer Erklärung nach Paragraph 328, Absatz 4, ZPO nicht herbeigeführt werden.