81/17/0030
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum18.02.1983 Geschäftszahl81/17/0030 RechtssatzDie Übernahme der Klientel eines selbständigen Steuerberaters durch eine (hier in der Rechtsform einer GmbH geführte) Wirtschaftstreuhandkanzlei erfolgt auch dann entgeltlich und berechtigt daher nach der ständigen Rechtsprechung zum Ansatz eines Firmenwertes bei der Ermittlung des Einheitswertes, wenn als Gegenleistung für die Übertragung der Klientel eine vom Erleben eines künftigen Zeitpunktes auf Übergeberseite abhängige Leibrente zugesagt wird. Entgeltlichkeit eines Rechtsgeschäftes und aleatorische Elemente desselben Rechtsgeschäftes sind nämlich keineswegs unvereinbar (Hinweis § 1267 ABGB).Die Übernahme der Klientel eines selbständigen Steuerberaters durch eine (hier in der Rechtsform einer GmbH geführte) Wirtschaftstreuhandkanzlei erfolgt auch dann entgeltlich und berechtigt daher nach der ständigen Rechtsprechung zum Ansatz eines Firmenwertes bei der Ermittlung des Einheitswertes, wenn als Gegenleistung für die Übertragung der Klientel eine vom Erleben eines künftigen Zeitpunktes auf Übergeberseite abhängige Leibrente zugesagt wird. Entgeltlichkeit eines Rechtsgeschäftes und aleatorische Elemente desselben Rechtsgeschäftes sind nämlich keineswegs unvereinbar (Hinweis Paragraph 1267, ABGB).