83/01/0073
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum11.09.1985 Geschäftszahl83/01/0073 RechtssatzTräger des Interventionsrechtes ist nach § 90 ArbVG nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als Kollegialorgan.Träger des Interventionsrechtes ist nach Paragraph 90, ArbVG nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als Kollegialorgan.