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Europaius

83/01/0073

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum11.09.1985 Geschäftszahl83/01/0073 RechtssatzTräger des Interventionsrechtes ist nach § 90 ArbVG nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als Kollegialorgan.Träger des Interventionsrechtes ist nach Paragraph 90, ArbVG nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als Kollegialorgan.

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