83/01/0073
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum11.09.1985 Geschäftszahl83/01/0073 RechtssatzVon einer Mandatsausübung im Sinne des § 120 Abs 1 ArbVG kann auch dann gesprochen werden, wenn dem einzelnen Interventionsakt eines Betriebsratsmitgliedes zwar die Legitimation im Sinne des § 71 ArbVG fehlt, das intervenierende Mitglied des Betriebsrates aber sich nach den Begleitumständen des Einzelfalles für befugt erachten konnte, einzuschreiten.Von einer Mandatsausübung im Sinne des Paragraph 120, Absatz eins, ArbVG kann auch dann gesprochen werden, wenn dem einzelnen Interventionsakt eines Betriebsratsmitgliedes zwar die Legitimation im Sinne des Paragraph 71, ArbVG fehlt, das intervenierende Mitglied des Betriebsrates aber sich nach den Begleitumständen des Einzelfalles für befugt erachten konnte, einzuschreiten.