86/01/0027
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum21.05.1986 Geschäftszahl86/01/0027 RechtssatzMitglieder des Betriebsrates sind zur Beschwerde gegen den Bescheid des EA legitimiert, mit dem die Betriebswahl, aus der sie ihre Funktion ableiten, gemäß § 60 ArbVG für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdelegitimation ist kein Ausfluss der Funktion, sondern eine Auswirkung der Parteistellung im Verwaltungsverfahren.Mitglieder des Betriebsrates sind zur Beschwerde gegen den Bescheid des EA legitimiert, mit dem die Betriebswahl, aus der sie ihre Funktion ableiten, gemäß Paragraph 60, ArbVG für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdelegitimation ist kein Ausfluss der Funktion, sondern eine Auswirkung der Parteistellung im Verwaltungsverfahren.