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86/15/0100

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum19.10.1987 Geschäftszahl86/15/0100 RechtssatzEine GmbH, die als Holdingges tätig ist, ist gemäß § 61 GmbHG zwar eine juristische Person, juristische Personen des privaten Rechtes sind aber keineswegs immer Unternehmer iSd § 2 UStG 1972, weil dem USt-Recht ein Unternehmer kraft Rechtsform fremd ist und es für einen Unternehmer nach § 2 UStG 1972 vielmehr darauf ankommt, daß er durch Lieferungen oder sonstige Leistungen selbständig am Wirtschaftleben teilnimmt.Eine GmbH, die als Holdingges tätig ist, ist gemäß Paragraph 61, GmbHG zwar eine juristische Person, juristische Personen des privaten Rechtes sind aber keineswegs immer Unternehmer iSd Paragraph 2, UStG 1972, weil dem USt-Recht ein Unternehmer kraft Rechtsform fremd ist und es für einen Unternehmer nach Paragraph 2, UStG 1972 vielmehr darauf ankommt, daß er durch Lieferungen oder sonstige Leistungen selbständig am Wirtschaftleben teilnimmt.

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