86/16/0031
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum07.05.1987 Geschäftszahl86/16/0031 RechtssatzDie Zession ist ein Konsensualvertrag, der gemäss § 1392 ABGB durch Willenseinigung zwischen Zedenten und Zessionar zustande kommt. Eine Verständigung des Schuldners ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abtretung, sondern nach § 1395 ABGB nur dafür, dass der Schuldner nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Zedenten zahlen kann.Die Zession ist ein Konsensualvertrag, der gemäss Paragraph 1392, ABGB durch Willenseinigung zwischen Zedenten und Zessionar zustande kommt. Eine Verständigung des Schuldners ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abtretung, sondern nach Paragraph 1395, ABGB nur dafür, dass der Schuldner nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Zedenten zahlen kann.