Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

88/14/0009

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum15.03.1988 Geschäftszahl88/14/0009 RechtssatzDie steuerrechtliche Beurteilung der AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuß belastet sind, steht auch mit der Bestimmung des § 513 ABGB im Einklang, da auch zivilrechtlich der Eigentümer der mit dem Fruchtgenußrecht belasteten Sache deren natürliche Abnützung selbst zu tragen hat (Hinweis E 22.9.1961, 732/61; 15.12.1971, 545/69).Die steuerrechtliche Beurteilung der AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuß belastet sind, steht auch mit der Bestimmung des Paragraph 513, ABGB im Einklang, da auch zivilrechtlich der Eigentümer der mit dem Fruchtgenußrecht belasteten Sache deren natürliche Abnützung selbst zu tragen hat (Hinweis E 22.9.1961, 732/61; 15.12.1971, 545/69).

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.