Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

88/15/0032

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum16.10.1989 Geschäftszahl88/15/0032 RechtssatzSchon die nach dem deutlichen Urkundeninhalt eingegangene Verpflichtung des Erwerbers, den Abtretenden zumindest von seiner subsidiären Haftung gem § 67 GmbHG durch Einzahlung der noch nicht geleisteten Einlage zu befreien, steht einer Bewertung dieser Leistung, welche im Übrigen gem § 26 GebG als sofort fällige zu behandeln ist, mit Null - als einer Zahlungsverpflichtung, die mit einem gleich hohen Vermögenszuwachs des Verpflichteten verbunden ist - entgegen.Schon die nach dem deutlichen Urkundeninhalt eingegangene Verpflichtung des Erwerbers, den Abtretenden zumindest von seiner subsidiären Haftung gem Paragraph 67, GmbHG durch Einzahlung der noch nicht geleisteten Einlage zu befreien, steht einer Bewertung dieser Leistung, welche im Übrigen gem Paragraph 26, GebG als sofort fällige zu behandeln ist, mit Null - als einer Zahlungsverpflichtung, die mit einem gleich hohen Vermögenszuwachs des Verpflichteten verbunden ist - entgegen.

BeachteBesprechung in:

ÖStZB 1990, 259;

AnwBl 1990/3, S 150;

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.