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90/16/0021

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum07.03.1991 Geschäftszahl90/16/0021 RechtssatzDas Bestehen einer Hypothek (§ 448 ABGB) bzw einer darauf gerichteten Rechtsposition (Gleichstellung der unter Z 1 bis 3 des § 9 Abs 5 GrEStG 1955 Genannten mit einem Grundpfandgläubiger sind unabdingbare materielle Tatbestandsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 9 GrEStG 1955 (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0160, ÖStZB 23/24/1990).Das Bestehen einer Hypothek (Paragraph 448, ABGB) bzw einer darauf gerichteten Rechtsposition (Gleichstellung der unter Ziffer eins bis 3 des Paragraph 9, Absatz 5, GrEStG 1955 Genannten mit einem Grundpfandgläubiger sind unabdingbare materielle Tatbestandsvoraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach Paragraph 9, GrEStG 1955 (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0160, ÖStZB 23/24/1990).

BeachteBesprechung in:

AnwBl 1991/9, 651;

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