93/07/0128
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum14.12.1995 Geschäftszahl93/07/0128 RechtssatzErsitzung iSd § 1452 ABGB ist die Erwerbung von Rechten durch Fortsetzung des mit den gesetzlichen Erfordernissen ausgestatteten Besitzes während der vom Gesetz bestimmten Zeit.Ersitzung iSd Paragraph 1452, ABGB ist die Erwerbung von Rechten durch Fortsetzung des mit den gesetzlichen Erfordernissen ausgestatteten Besitzes während der vom Gesetz bestimmten Zeit.