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93/15/0082

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum03.11.1994 Geschäftszahl93/15/0082 Rechtssatz§ 74 Abs 6 GmbHG ordnet ausdrücklich die Bildung einer eigenen Bilanzposition für Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG an; diese können nicht in eine frei Rücklage eingestellt werden (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 609). Werden somit Zuwendungen einer Obergesellschaft bei der Untergesellschaft in eine freie Rücklage eingestellt, so können die Zuwendungen - bei Fehlen sonstiger eindeutiger Zuordnungsgesichtspunkte - nicht als Nachschüsse iS der §§ 72 ff GmbHG angesehen werden.Paragraph 74, Absatz 6, GmbHG ordnet ausdrücklich die Bildung einer eigenen Bilanzposition für Nachschüsse iS der Paragraphen 72, ff GmbHG an; diese können nicht in eine frei Rücklage eingestellt werden (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 609). Werden somit Zuwendungen einer Obergesellschaft bei der Untergesellschaft in eine freie Rücklage eingestellt, so können die Zuwendungen - bei Fehlen sonstiger eindeutiger Zuordnungsgesichtspunkte - nicht als Nachschüsse iS der Paragraphen 72, ff GmbHG angesehen werden.

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