RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum23.06.1998 Geschäftszahl95/08/0257 RechtssatzDer Entfall des Erfordernisses eines "anderen Dienstgebers" im § 311 Abs 2 ASVG bezweckte die Einbeziehung von Fällen, "in denen zB aus einem Wirtschaftskörper des Bundes ein Bediensteter in die allgemeine Verwaltung des Bundes eintritt" (404 BlgNR dreizehnte GP, 123) und schuf auch für den Fall des Bf (Orchestermusiker der Staatsoper ab 1.9.1977 in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis, das dem BundestheaterpensionsG unterlag; seit 1.11.1993 ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien in einem dem PG unterliegenden pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis zum Bund; der Bf hatte sowohl vor dem 1.9.1977 - vor allem als Angehöriger des Orchesters der Wiener Symphoniker - als auch danach - als Lehrer am Konservatorium der Stadt Wien - Beitragszeiten der Pflichtversicherung nach dem ASVG erworben) die Voraussetzungen eines "vereinfachten" Überweisungsverfahrens nach § 311 Abs 2 ASVG. Der Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs 1 ASVG für den Dienstgeber, der dadurch ausgelösten Erstattung der Beiträge für die nicht angerechneten Beitragsmonate vor dem Stichtag an den Dienstnehmer und dem damit verbundenen Anspruchsverlust nach § 310 ASVG wurde durch die (übrigen) Änderungen der 29ten ASVGNov aber nicht berührt, weshalb die belBeh auf die noch zur Rechtslage vor der ergangenen E 24.3.1977, 1574/75, und 24.3.1977, 2160/75, zurückgeifen konnte.Der Entfall des Erfordernisses eines "anderen Dienstgebers" im Paragraph 311, Absatz 2, ASVG bezweckte die Einbeziehung von Fällen, "in denen zB aus einem Wirtschaftskörper des Bundes ein Bediensteter in die allgemeine Verwaltung des Bundes eintritt" (404 BlgNR dreizehnte GP, 123) und schuf auch für den Fall des Bf (Orchestermusiker der Staatsoper ab 1.9.1977 in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis, das dem BundestheaterpensionsG unterlag; seit 1.11.1993 ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien in einem dem PG unterliegenden pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis zum Bund; der Bf hatte sowohl vor dem 1.9.1977 - vor allem als Angehöriger des Orchesters der Wiener Symphoniker - als auch danach - als Lehrer am Konservatorium der Stadt Wien - Beitragszeiten der Pflichtversicherung nach dem ASVG erworben) die Voraussetzungen eines "vereinfachten" Überweisungsverfahrens nach Paragraph 311, Absatz 2, ASVG. Der Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme eines Überweisungsbetrages gemäß Paragraph 308, Absatz eins, ASVG für den Dienstgeber, der dadurch ausgelösten Erstattung der Beiträge für die nicht angerechneten Beitragsmonate vor dem Stichtag an den Dienstnehmer und dem damit verbundenen Anspruchsverlust nach Paragraph 310, ASVG wurde durch die (übrigen) Änderungen der 29ten ASVGNov aber nicht berührt, weshalb die belBeh auf die noch zur Rechtslage vor der ergangenen E 24.3.1977, 1574/75, und 24.3.1977, 2160/75, zurückgeifen konnte.
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