95/17/0043
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum15.05.2000 Geschäftszahl95/17/0043 RechtssatzDer Wr LAO ist keine Bestimmung zu entnehmen, wonach die Abgabenbehörden verpflichtet wären, natürliche oder juristische Personen, die keine Abgabenpflicht trifft, dem Abgabenverfahren beizuziehen. Eine der Nebenintervention im Sinne der §§ 17 ff ZPO bzw der Streitverkündigung im Sinne des § 21 ZPO vergleichbare Bestimmung ist der Wr LAO fremd.Der Wr LAO ist keine Bestimmung zu entnehmen, wonach die Abgabenbehörden verpflichtet wären, natürliche oder juristische Personen, die keine Abgabenpflicht trifft, dem Abgabenverfahren beizuziehen. Eine der Nebenintervention im Sinne der Paragraphen 17, ff ZPO bzw der Streitverkündigung im Sinne des Paragraph 21, ZPO vergleichbare Bestimmung ist der Wr LAO fremd.