97/07/0206
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum26.02.1998 Geschäftszahl97/07/0206 RechtssatzDie privatrechtlichen Bestimmungen über die Art, wie Sachen rechtmäßig erworben, erhalten und auf andere übertragen werden können, gelten auch für das öffentliche Gut. Auch für öffentliche Sachen ist es die Privatrechtsordnung, die im Verhältnis zu den Bürgern eine umfassende Regelung zur unmittelbaren Anwendung bereitstellt (Hinweis Spielbüchler in Rummel I/2, RZ 1 zu § 290 ABGB).Die privatrechtlichen Bestimmungen über die Art, wie Sachen rechtmäßig erworben, erhalten und auf andere übertragen werden können, gelten auch für das öffentliche Gut. Auch für öffentliche Sachen ist es die Privatrechtsordnung, die im Verhältnis zu den Bürgern eine umfassende Regelung zur unmittelbaren Anwendung bereitstellt (Hinweis Spielbüchler in Rummel I/2, RZ 1 zu Paragraph 290, ABGB).