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97/08/0012

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum23.02.2000 Geschäftszahl97/08/0012 RechtssatzDer gemäß § 1164 ABGB grundsätzlich zulässigen einzelvertraglichen Abdingung der Ansprüche aus § 1155 ABGB steht ein Kollektivvertrag dann entgegen, wenn er die Grundsätze des § 1155 ABGB ausdrücklich übernommen hat.Der gemäß Paragraph 1164, ABGB grundsätzlich zulässigen einzelvertraglichen Abdingung der Ansprüche aus Paragraph 1155, ABGB steht ein Kollektivvertrag dann entgegen, wenn er die Grundsätze des Paragraph 1155, ABGB ausdrücklich übernommen hat.

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