RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum12.12.2000 Geschäftszahl98/08/0191 RechtssatzDie durch das in der bisherigen Rechtsprechung nicht ausreichend differenziert behandelte und daher divergent beantwortete Frage, ob - ausgehend von einem nicht auf die Fälle der §§ 111 und 114 Abs. 2 ASVG beschränkten Anwendungsbereich der Haftungsnorm in ihrer derzeitigen Fassung - die Vertreter Verpflichtungen im Sinne der "Mitteltheorie" oder im Sinne der "Zahlungstheorie" treffen, könnte ohne nähere Kenntnis dieser Pflichten im Einzelnen nicht beantwortet werden.Die durch das in der bisherigen Rechtsprechung nicht ausreichend differenziert behandelte und daher divergent beantwortete Frage, ob - ausgehend von einem nicht auf die Fälle der Paragraphen 111 und 114 Absatz 2, ASVG beschränkten Anwendungsbereich der Haftungsnorm in ihrer derzeitigen Fassung - die Vertreter Verpflichtungen im Sinne der "Mitteltheorie" oder im Sinne der "Zahlungstheorie" treffen, könnte ohne nähere Kenntnis dieser Pflichten im Einzelnen nicht beantwortet werden. BeachteMiterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0192 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/08/0093 E
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.