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98/16/0215

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum31.03.1999 Geschäftszahl98/16/0215 RechtssatzDer Treugeber kann nach herrschender Meinung und ständiger Judikatur (Hinweis Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I10 180 mwN in FN 77; Klicka in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB 2 II Rz 19 zu § 358 ABGB; Strasser in Rummel ABGB I2 1548 Abs. 1; OGH 22. Februar 1990, 7 Ob 715/89 HS 20.426 = RdW 1990, 409) gegen eine vom dritter Seite auf das Treugut geführte Exekution Widerspruch gemäß § 37 EO (die Exszindierungsklage) erheben und im Konkurs über das Vermögen des Treuhänders das Treugut aussondern und zwar in Anerkennung seiner Position als "wirtschaftlicher Eigentümer" (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I10 180). Dort aber, wo selbst das Zivilrecht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Vorzug gibt, ist ihr auch in jenem Bereich zu folgen, in dem das Abgabenrecht an die Erfüllung zivilrechtlicher Tatbestände anknüpft.

Aus dieser Sicht ist daher der entgeltliche Erwerb einer Treugeberposition, die Dritten gegenüber zur Exszindierung berechtigt und die im Konkurs des Treuhänders ein Aussonderungsrecht begründet, als Erwerb einer Rechtsposition anzusehen, die einen Übereignungsanspruch beinhaltet.Der Treugeber kann nach herrschender Meinung und ständiger Judikatur (Hinweis Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I10 180 mwN in FN 77; Klicka in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB 2 römisch zwei Rz 19 zu Paragraph 358, ABGB; Strasser in Rummel ABGB I2 1548 Absatz eins,; OGH 22. Februar 1990, 7 Ob 715/89 HS 20.426 = RdW 1990, 409) gegen eine vom dritter Seite auf das Treugut geführte Exekution Widerspruch gemäß Paragraph 37, EO (die Exszindierungsklage) erheben und im Konkurs über das Vermögen des Treuhänders das Treugut aussondern und zwar in Anerkennung seiner Position als "wirtschaftlicher Eigentümer" (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I10 180).

Dort aber, wo selbst das Zivilrecht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Vorzug gibt, ist ihr auch in jenem Bereich zu folgen, in dem das Abgabenrecht an die Erfüllung zivilrechtlicher Tatbestände anknüpft. Aus dieser Sicht ist daher der entgeltliche Erwerb einer Treugeberposition, die Dritten gegenüber zur Exszindierung berechtigt und die im Konkurs des Treuhänders ein Aussonderungsrecht begründet, als Erwerb einer Rechtsposition anzusehen, die einen Übereignungsanspruch beinhaltet.

BeachteBesprechung in:

SWK 1999 S 739-740;

SWK 1999, S 532 - S 535;

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.