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Europaius

2000/17/0237

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum11.12.2000 Geschäftszahl2000/17/0237 RechtssatzVerwaltungsbehördliche Eingriffe in zivilrechtliche Positionen (hier des Obligationenrechtes) sind der Rechtsordnung nicht fremd. Ihre Rechtsfolgen regelt bei mangelndem Verschulden eines Vertragsteiles § 880 ABGB : "Wird der Gegenstand, worüber ein Vertrag geschlossen worden, vor dessen Übergabe dem Verkehre entzogen; so ist es eben so viel, als wenn man den Vertrag nicht geschlossen hätte."; sonst § 920 ABGB.Verwaltungsbehördliche Eingriffe in zivilrechtliche Positionen (hier des Obligationenrechtes) sind der Rechtsordnung nicht fremd. Ihre Rechtsfolgen regelt bei mangelndem Verschulden eines Vertragsteiles Paragraph 880, ABGB : "Wird der Gegenstand, worüber ein Vertrag geschlossen worden, vor dessen Übergabe dem Verkehre entzogen; so ist es eben so viel, als wenn man den Vertrag nicht geschlossen hätte."; sonst Paragraph 920, ABGB.

BeachteMiterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2000/17/0239

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