RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum06.09.2005 Geschäftszahl2001/03/0075 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie 2003/03/0022 E
- März 2003 RS 1 Hier nur dritter und vierter Satz; hier: nach diesem Begriffsverständnis fällt das Transportgut (laut Versandanzeige: Bitumen der Klasse 9, Z. 20c ADR, 3257 erwärmter flüssiger Stoff) nicht unter den Begriff "Müll" im Sinn des Anhanges C Z. 5 der Verordnung (EG) Nr. 3298/94.Hier nur dritter und vierter Satz; hier: nach diesem Begriffsverständnis fällt das Transportgut (laut Versandanzeige: Bitumen der Klasse 9, Ziffer 20 c, ADR, 3257 erwärmter flüssiger Stoff) nicht unter den Begriff "Müll" im Sinn des Anhanges C Ziffer 5, der Verordnung (EG) Nr. 3298/
- StammrechtssatzBei "Schrott" handelt es sich um den Sammelbegriff für Metallabfälle, die bei der Metallbearbeitung anfallen oder als Altmaterialien aus dem Konsum zurückfließen; wirtschaftlich wichtig sind besonders die Verwendung von Eisenschrott bei der Stahlerzeugung, die Gewinnung von Aluminium, Kupfer, Blei und Zink aus Buntmetallschrott und die Aufarbeitung von Edelmetallabfällen (vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie,
- Aufl., Bd. 19, S. 475). Schrott dient somit als wichtiger Rohstoff bei der Metallherstellung (vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 21, S 285). Bei Müll handelt es sich demgegenüber grundsätzlich um ein uneinheitliches Gemisch fester Abfallstoffe aus Haushalt, Büros oder aus der Industrie (vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 1, S 77), die gesammelt, abgeholt und entsorgt oder wiederverwertet werden (vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie,
- Aufl., Bd. 15, S 197 f). Müll ist somit grundsätzlich ein uneinheitliches - unsortiertes - Gemisch aus Abfällen, das von sortiertem Schrott zu unterscheiden ist. Der das Ladegut bildende Schwermessingschrott ist der Ausnahmebestimmung "Müll und Fäkalien" in Z. 5 in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 nicht zu unterstellen.Bei "Schrott" handelt es sich um den Sammelbegriff für Metallabfälle, die bei der Metallbearbeitung anfallen oder als Altmaterialien aus dem Konsum zurückfließen; wirtschaftlich wichtig sind besonders die Verwendung von Eisenschrott bei der Stahlerzeugung, die Gewinnung von Aluminium, Kupfer, Blei und Zink aus Buntmetallschrott und die Aufarbeitung von Edelmetallabfällen vergleiche Brockhaus, Die Enzyklopädie,
- Aufl., Bd. 19, S. 475). Schrott dient somit als wichtiger Rohstoff bei der Metallherstellung vergleiche Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 21, S 285). Bei Müll handelt es sich demgegenüber grundsätzlich um ein uneinheitliches Gemisch fester Abfallstoffe aus Haushalt, Büros oder aus der Industrie vergleiche Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 1, S 77), die gesammelt, abgeholt und entsorgt oder wiederverwertet werden vergleiche Brockhaus, Die Enzyklopädie,
- Aufl., Bd. 15, S 197 f). Müll ist somit grundsätzlich ein uneinheitliches - unsortiertes - Gemisch aus Abfällen, das von sortiertem Schrott zu unterscheiden ist. Der das Ladegut bildende Schwermessingschrott ist der Ausnahmebestimmung "Müll und Fäkalien" in Ziffer 5, in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 nicht zu unterstellen.
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