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{'item': '2001/03/0075'}

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum06.09.2005 Geschäftszahl2001/03/0075 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie 2003/03/0022 E

  1. März 2003 RS 1 Hier nur dritter und vierter Satz; hier: nach diesem Begriffsverständnis fällt das Transportgut (laut Versandanzeige: Bitumen der Klasse 9, Z. 20c ADR, 3257 erwärmter flüssiger Stoff) nicht unter den Begriff "Müll" im Sinn des Anhanges C Z. 5 der Verordnung (EG) Nr. 3298/94.Hier nur dritter und vierter Satz; hier: nach diesem Begriffsverständnis fällt das Transportgut (laut Versandanzeige: Bitumen der Klasse 9, Ziffer 20 c, ADR, 3257 erwärmter flüssiger Stoff) nicht unter den Begriff "Müll" im Sinn des Anhanges C Ziffer 5, der Verordnung (EG) Nr. 3298/
  2. StammrechtssatzBei "Schrott" handelt es sich um den Sammelbegriff für Metallabfälle, die bei der Metallbearbeitung anfallen oder als Altmaterialien aus dem Konsum zurückfließen; wirtschaftlich wichtig sind besonders die Verwendung von Eisenschrott bei der Stahlerzeugung, die Gewinnung von Aluminium, Kupfer, Blei und Zink aus Buntmetallschrott und die Aufarbeitung von Edelmetallabfällen (vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie,
  3. Aufl., Bd. 19, S. 475). Schrott dient somit als wichtiger Rohstoff bei der Metallherstellung (vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 21, S 285). Bei Müll handelt es sich demgegenüber grundsätzlich um ein uneinheitliches Gemisch fester Abfallstoffe aus Haushalt, Büros oder aus der Industrie (vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 1, S 77), die gesammelt, abgeholt und entsorgt oder wiederverwertet werden (vgl. Brockhaus, Die Enzyklopädie,
  4. Aufl., Bd. 15, S 197 f). Müll ist somit grundsätzlich ein uneinheitliches - unsortiertes - Gemisch aus Abfällen, das von sortiertem Schrott zu unterscheiden ist. Der das Ladegut bildende Schwermessingschrott ist der Ausnahmebestimmung "Müll und Fäkalien" in Z. 5 in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 nicht zu unterstellen.Bei "Schrott" handelt es sich um den Sammelbegriff für Metallabfälle, die bei der Metallbearbeitung anfallen oder als Altmaterialien aus dem Konsum zurückfließen; wirtschaftlich wichtig sind besonders die Verwendung von Eisenschrott bei der Stahlerzeugung, die Gewinnung von Aluminium, Kupfer, Blei und Zink aus Buntmetallschrott und die Aufarbeitung von Edelmetallabfällen vergleiche Brockhaus, Die Enzyklopädie,
  5. Aufl., Bd. 19, S. 475). Schrott dient somit als wichtiger Rohstoff bei der Metallherstellung vergleiche Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 21, S 285). Bei Müll handelt es sich demgegenüber grundsätzlich um ein uneinheitliches Gemisch fester Abfallstoffe aus Haushalt, Büros oder aus der Industrie vergleiche Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 1, S 77), die gesammelt, abgeholt und entsorgt oder wiederverwertet werden vergleiche Brockhaus, Die Enzyklopädie,
  6. Aufl., Bd. 15, S 197 f). Müll ist somit grundsätzlich ein uneinheitliches - unsortiertes - Gemisch aus Abfällen, das von sortiertem Schrott zu unterscheiden ist. Der das Ladegut bildende Schwermessingschrott ist der Ausnahmebestimmung "Müll und Fäkalien" in Ziffer 5, in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 nicht zu unterstellen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.