GH erkennen und die Frage, ob das zur vereinfachten Zulassung jeweils beantragte Pflanzenschutzmittel mit einem im Inland bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel "identisch" in dem Sinne ist, dass es diesem nach Ursprung und Auswirkungen gleichgehalten werden kann, nicht auf der Grundlage des § 11 Abs 2 PMG, sondern unter Bedachtnahme auf Art 28 EG (
Vm Art 30 EG (
EGV) durch Beurteilung dahin lösen müssen, ob das zur vereinfachten Zulassung beantragte Pflanzenschutzmittel jeweils bei Herstellung mit dem gleichen Wirkstoff wie das zugelassene Mittel die gleichen Wirkungen in Bezug auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier unter Bedachtnahme auf die für die Anwendung des Mittels relevanten Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Umwelt hat, und ob es insofern den gleichen Ursprung wie das zugelassene Mittel hat, als es vom gleichen Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach der gleichen Formel hergestellt worden ist.Die Beh hätte den augenscheinlichen Widerspruch der Bestimmung des Paragraph 11, Absatz 2, PMG zu Artikel 28, EG (
GH erkennen und die Frage, ob das zur vereinfachten Zulassung jeweils beantragte Pflanzenschutzmittel mit einem im Inland bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel "identisch" in dem Sinne ist, dass es diesem nach Ursprung und Auswirkungen gleichgehalten werden kann, nicht auf der Grundlage des Paragraph 11, Absatz 2, PMG, sondern unter Bedachtnahme auf Artikel 28, EG (
EGV) in Verbindung mit Artikel 30, EG (
EGV) durch Beurteilung dahin lösen müssen, ob das zur vereinfachten Zulassung beantragte Pflanzenschutzmittel jeweils bei Herstellung mit dem gleichen Wirkstoff wie das zugelassene Mittel die gleichen Wirkungen in Bezug auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier unter Bedachtnahme auf die für die Anwendung des Mittels relevanten Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Umwelt hat, und ob es insofern den gleichen Ursprung wie das zugelassene Mittel hat, als es vom gleichen Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach der gleichen Formel hergestellt worden ist.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.