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2001/16/0402

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum19.09.2001 Geschäftszahl2001/16/0402 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie 94/16/0039 E 29. Jänner 1996 RS 3 (hier nur der zweite Satz) StammrechtssatzUnter einer Naturalteilung (Realteilung) ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in (körperliche) Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit zu verstehen (Hinweis E OGH 18.1.1983, 4 Ob 510/82, EvBl 1983/89). Überdies ist die Realteilung dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen (Hinweis E 26.10.1981, 81/16/0016, 0017) und stellt somit ebenfalls einen Erwerbsvorgang iSd Grunderwerbsteuerrechts dar.Unter einer Naturalteilung (Realteilung) ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in (körperliche) Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit zu verstehen (Hinweis E OGH 18.1.1983, 4 Ob 510/82, EvBl 1983/89). Überdies ist die Realteilung dem Tauschvertrag iSd Paragraph 1045, ABGB gleichzusetzen (Hinweis E 26.10.1981, 81/16/0016, 0017) und stellt somit ebenfalls einen Erwerbsvorgang iSd Grunderwerbsteuerrechts dar.

BeachteMiterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2001/16/0403

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