Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

2002/10/0078

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum13.10.2004 Geschäftszahl2002/10/0078 RechtssatzDie Aufzählung der Ausschlussgründe in § 767 ABGB ist taxativ (vgl. Welser in Rummel I2 zu § 767 ABGB und die dort zitierte Rechtsprechung).Die Aufzählung der Ausschlussgründe in Paragraph 767, ABGB ist taxativ vergleiche Welser in Rummel I2 zu Paragraph 767, ABGB und die dort zitierte Rechtsprechung).

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.