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{'item': '2003/01/0534'}

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum09.11.2004 Geschäftszahl2003/01/0534 RechtssatzDie richtige dogmatische Zuordnung der Flucht- oder Schutzalternative (bzw. ihres Fehlens) zu den Tatbestandsmerkmalen der Flüchtlingsdefinition ist im Schrifttum Gegenstand einer vor allem zwischen Fortin (International Journal of Refugee Law Vol. 12 No. 4

(2001)548 ff) und Hathaway/Foster (in Feller/Türk/Nicholson [Hrsg.], Refugee Protection in International Law [2003]) geführten Auseinandersetzung, deren praktische Relevanz wiederholt bezweifelt wurde (vgl. in diesem Sinn Kelley, International Journal of Refugee Law Vol. 14 No. 1 [2002] 4 [8f], und Punkt 3. des Papiers vom 23.7.2003 über die "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" in der vom UNHCR herausgegebenen Reihe "Richtlinien zum internationalen Schutz"). Die Auseinandersetzung betrifft die Frage, ob das Erfordernis eines Fehlens ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Dritten ausgehenden Bedrohung - zunächst am ursprünglichen Aufenthaltsort des Betroffenen und, für den Fall des diesbezüglichen Fehlens eines solchen Schutzes, in den für ein internes Ausweichen in Betracht gezogenen Landesteilen (vgl. die ersten beiden der von Mathew/Hathaway/Foster, International Journal of Refugee Law Vol. 15 No. 3
(2003)444 ff, erörterten Kategorien staatlichen Schutzes) - im ersten Teil der Flüchtlingsdefinition oder in der sogenannten "protection clause" ("und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen") Ausdruck findet.Die richtige dogmatische Zuordnung der Flucht- oder Schutzalternative (bzw. ihres Fehlens) zu den Tatbestandsmerkmalen der Flüchtlingsdefinition ist im Schrifttum Gegenstand einer vor allem zwischen Fortin (International Journal of Refugee Law Vol. 12 No. 4
(2001)548 ff) und Hathaway/Foster (in Feller/Türk/Nicholson [Hrsg.], Refugee Protection in International Law [2003]) geführten Auseinandersetzung, deren praktische Relevanz wiederholt bezweifelt wurde vergleiche in diesem Sinn Kelley, International Journal of Refugee Law Vol. 14 No. 1 [2002] 4 [8f], und Punkt 3. des Papiers vom 23.7.2003 über die "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" in der vom UNHCR herausgegebenen Reihe "Richtlinien zum internationalen Schutz"). Die Auseinandersetzung betrifft die Frage, ob das Erfordernis eines Fehlens ausreichenden staatlichen Schutzes vor einer von Dritten ausgehenden Bedrohung - zunächst am ursprünglichen Aufenthaltsort des Betroffenen und, für den Fall des diesbezüglichen Fehlens eines solchen Schutzes, in den für ein internes Ausweichen in Betracht gezogenen Landesteilen vergleiche die ersten beiden der von Mathew/Hathaway/Foster, International Journal of Refugee Law Vol. 15 No. 3
(2003)444 ff, erörterten Kategorien staatlichen Schutzes) - im ersten Teil der Flüchtlingsdefinition oder in der sogenannten "protection clause" ("und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen") Ausdruck findet.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.