RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum12.11.2008 Geschäftszahl2005/12/0149 RechtssatzDem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird gemäß Art. 234 EG folgende Frage mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt:Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird gemäß Artikel 234, EG folgende Frage mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt:
- Stellt die Anwendung einer Verjährungsbestimmung, die eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsieht, auf besondere Dienstalterszulagen, die in einem Fall wie jenem des Ausgangsverfahrens einem Wanderarbeitnehmer auf Grund einer mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbaren innerstaatlichen Rechtslage vor dem Urteil des EuGH vom
- September 2003 in der Rs C-224/01 (Köbler) vorenthalten wurden, eine mittelbare Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern im Sinne des Art. 39 EG und des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 oder eine Beschränkung der in diesen Bestimmungen garantierten Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar?
- Stellt die Anwendung einer Verjährungsbestimmung, die eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsieht, auf besondere Dienstalterszulagen, die in einem Fall wie jenem des Ausgangsverfahrens einem Wanderarbeitnehmer auf Grund einer mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbaren innerstaatlichen Rechtslage vor dem Urteil des EuGH vom
- September 2003 in der Rs C-224/01 (Köbler) vorenthalten wurden, eine mittelbare Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern im Sinne des Artikel 39, EG und des Artikel 7, Absatz eins, der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 oder eine Beschränkung der in diesen Bestimmungen garantierten Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar?
- Für den Fall der Bejahung der ersten Frage: Stehen Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, in einem Fall wie jenem des Ausgangsverfahrens der Anwendung einer solchen Verjährungsbestimmung auf besondere Dienstalterszulagen entgegen, die einem Wanderarbeitnehmer auf Grund einer mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbaren innerstaatlichen Rechtslage vor dem Urteil des EuGH vom
- September 2003 in der Rs C-224/01 (Köbler) vorenthalten wurden?
- Für den Fall der Bejahung der ersten Frage: Stehen Artikel 39, EG und Artikel 7, Absatz eins, der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, in einem Fall wie jenem des Ausgangsverfahrens der Anwendung einer solchen Verjährungsbestimmung auf besondere Dienstalterszulagen entgegen, die einem Wanderarbeitnehmer auf Grund einer mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbaren innerstaatlichen Rechtslage vor dem Urteil des EuGH vom
- September 2003 in der Rs C-224/01 (Köbler) vorenthalten wurden?
- Verwehrt es der Grundsatz der Effektivität unter Umständen wie jenen des Ausgangsverfahrens gegenüber der Geltendmachung von in der Vergangenheit liegenden Ansprüchen auf besondere Dienstalterszulagen, die unter Verletzung des Gemeinschaftsrechtes auf Grund eindeutig formulierter innerstaatlicher Rechtsvorschriften vorenthalten wurden, eine Verjährungsbestimmung anzuwenden, die eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsieht? BeachteVorabentscheidungsverfahren: * EU-Register: EU 2008/0004
- April 2010 * EuGH-Zahl: C-542/08 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62008CJ0542
- April 2010 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2010/12/0082 E
- Juni 2010