2007/16/0164
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum10.07.2008 Geschäftszahl2007/16/0164 RechtssatzEin Vertrauen darauf, dass jemand für die Gesellschaft vertretungsbefugt gewesen sei, hätte im Verhalten des Vertretenen, konkret des Geschäftsführers der Gesellschaft, seine Grundlage finden müssen (zu den Voraussetzungen für ein Vertrauen auf den äußeren Tatbestand vgl. etwa Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB3, Rz. 44 ff zu § 1002, und Dittrich/Tades, MGA ABGB36, E 1 - 2a zu § 1029 ABGB; zum Begriff des "faktischen Geschäftsführers" vgl. etwa das Urteil des OGH vom 17. Dezember 2007, 8 Ob 124/07d, ecolex 2008, 439, mwN).Ein Vertrauen darauf, dass jemand für die Gesellschaft vertretungsbefugt gewesen sei, hätte im Verhalten des Vertretenen, konkret des Geschäftsführers der Gesellschaft, seine Grundlage finden müssen (zu den Voraussetzungen für ein Vertrauen auf den äußeren Tatbestand vergleiche etwa Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB3, Rz. 44 ff zu Paragraph 1002,, und Dittrich/Tades, MGA ABGB36, E 1 - 2a zu Paragraph 1029, ABGB; zum Begriff des "faktischen Geschäftsführers" vergleiche etwa das Urteil des OGH vom 17. Dezember 2007, 8 Ob 124/07d, ecolex 2008, 439, mwN).
BeachteSerie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/13/0094 E 3. September 2008