2011/16/0004
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum29.04.2013 Geschäftszahl2011/16/0004 RechtssatzDas Heimfallsrecht nach § 760 ABGB ist kein Erbrecht. Vielmehr wird der vom Gericht als erblos erklärte Nachlass dem Staat (auf Antrag) übergeben. Weder ist vom Bund eine Erbserklärung (Anmerkung: seit dem AußStrG, BGBl. I Nr. 111/2003, nunmehr Erbantrittserklärung) abzugeben, noch findet eine Einantwortung statt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. September 1990, 89/16/0216, VwSlg 6535 F/1990, mwN).Das Heimfallsrecht nach Paragraph 760, ABGB ist kein Erbrecht. Vielmehr wird der vom Gericht als erblos erklärte Nachlass dem Staat (auf Antrag) übergeben. Weder ist vom Bund eine Erbserklärung (Anmerkung: seit dem AußStrG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,, nunmehr Erbantrittserklärung) abzugeben, noch findet eine Einantwortung statt vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 27. September 1990, 89/16/0216, VwSlg 6535 F/1990, mwN).