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2011/17/0149

RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum20.07.2011 Geschäftszahl2011/17/0149 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie 2011/17/0135 E 20. Juli 2011 RS 1 StammrechtssatzDie Begriffsbildung des § 1272 ABGB zum Spiel ist für die Subsumtion eines Automaten unter das Glücksspielgesetz nicht von Bedeutung. Auch die Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen in Strejcek/Bresich, Kommentar zum Glücksspielgesetz, § 1 GSpG, Rz 6, vermögen die in dem Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0068, eingehend dargestellte Beurteilung des hier vorliegenden Glücksspielautomaten "Fun Wechsler" nicht zu erschüttern.Die Begriffsbildung des Paragraph 1272, ABGB zum Spiel ist für die Subsumtion eines Automaten unter das Glücksspielgesetz nicht von Bedeutung. Auch die Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen in Strejcek/Bresich, Kommentar zum Glücksspielgesetz, Paragraph eins, GSpG, Rz 6, vermögen die in dem Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0068, eingehend dargestellte Beurteilung des hier vorliegenden Glücksspielautomaten "Fun Wechsler" nicht zu erschüttern.

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