2013/17/0574
RIS Dokument GerichtVerwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum28.06.2016 Geschäftszahl2013/17/0574 RechtssatzBeim Kreditkauf geht nach § 1063 ABGB das Eigentum grundsätzlich bereits mit der Übergabe und vor der Bezahlung des Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer über (vgl OGH RIS-Justiz RS0107162 (T3), RS0020678), ein allfälliger Eigentumsvorbehalt bedarf zu seiner Gültigkeit einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung (vgl OGH RIS-Justiz RS0054266 (T2); zum Ganzen auch OGH vom 11. August 2015, 4 Ob 235/14h).Beim Kreditkauf geht nach Paragraph 1063, ABGB das Eigentum grundsätzlich bereits mit der Übergabe und vor der Bezahlung des Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer über vergleiche OGH RIS-Justiz RS0107162 (T3), RS0020678), ein allfälliger Eigentumsvorbehalt bedarf zu seiner Gültigkeit einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung vergleiche OGH RIS-Justiz RS0054266 (T2); zum Ganzen auch OGH vom 11. August 2015, 4 Ob 235/14h).